Userrat
Es gibt auf Vio-Reallife keinen Userrat mehr.
Der Userrat ist eine zusammengesetzte Gruppe aus mehreren Usern, welche das Entwicklungsteam von
Vio-Reallife unterstützen. Beim Userrat können über das Forum Anträge gestellt werden, die dann
während des Treffens diskutiert und angenommen oder abgelehnt werden. Eine Periode des Userrats hält drei Monate an.
Wahlverfahren[ ]
1. Wahl von Fraktionsvertretern
Alle Fraktionen bis auf die Terroristen wählen aus ihren Reihen in getrennten Wahlen jeweils einen User,
der die Interessen der jeweiligen Fraktion im Userrat vertreten soll. So ist gewährleistet, dass jede Fraktion
mit mindestens einem Mitglied im Userrat vertreten ist. Stellvertreterpositionen werden nicht besetzt.
Beim Austritt eines Userratsmitglieds aus der Fraktion, deren Interessen das Mitglied durch die Wahl
in den Userrat vertreten sollte, verliert es automatisch den Sitz im Userrat, da es nur auf Grund seiner
Mitgliedschaft in dieser Fraktion überhaupt Mitglied des Userrates wurde. In einem solchen Fall findet
eine Neuwahl in der entsprechenden Fraktion statt. Der frei gewordene Platz im Userrat bleibt
währenddessen unbesetzt. Gleiches geschieht beim Rücktritt des Mitglieds aus dem Userrat.
2. Wahl weiterer Mitglieder aus einer gemischten Kandidatenliste
Alle User wählen aus einer gemischten Liste insgesamt drei Mitglieder. Es werden drei Stellvertreterpositionen besetzt.
Da diese Userratsmitglieder auf Grund ihrer Kompetenzen und nicht auf Grund ihrer Fraktionszugehörigkeit
gewählt werden sollten, bleiben sie auch bei einem Fraktionswechsel weiterhin Mitglied des Userrates.
Bei einem Rücktritt eines Mitglieds aus dem Userrat, das in dieser gemischten Kandidatenliste angetreten ist,
wird seine Position durch den Stellvertreter besetzt, der die meisten Stimmen bekommen hat. Er wird dann
ein festes Mitglied des Userrates. Die Amtszeit dieses Mitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des Userrates.
Sollten keine Stellvertreter mehr vorhanden sein, die frei werdende Sitze besetzen sollen, kommt es zur Neuwahl.