Gangregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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An den Gangmissionen dürfen nur Gangmitglieder sowie Mitglieder der jeweils verteidigenden Fraktion mitwirken.
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An den Gangmissionen dürfen nur Gangmitglieder sowie Mitglieder der jeweils verteidigenden Fraktion mitwirken. Die Vergabe von Wanteds durch Mitglieder der Staatsfraktionen ist erlaubt.
  
  

Version vom 13. September 2014, 07:47 Uhr

Regel 1:

Gangs dürfen sich frühestens fünf Minuten vor dem nächstmöglichen Beginn einer Gangmission am jeweiligen Startpunkt gegenseitig bekämpfen.


Regel 2:

Während einer Gangmission dürfen Mitglieder anderer Gangs und der verteidigenden Fraktion das Boot bzw. das Fahrzeug auch mit Waffengewalt einnehmen oder zerstören sowie die Gang vom Absolvieren der Gangmission anderweitig abhalten.


Regel 3:

An den Gangmissionen dürfen nur Gangmitglieder sowie Mitglieder der jeweils verteidigenden Fraktion mitwirken. Die Vergabe von Wanteds durch Mitglieder der Staatsfraktionen ist erlaubt.


Regel 4:

Alle an einer Gangmission Mitwirkenden müssen über die gesamte Dauer den jeweiligen Gang- bzw. Fraktionsskin tragen.


Regel 5:

Die Nutzung von privaten Fahrzeugen ist bei Gangmissionen erlaubt. Im Schadensfall sind weder die beteiligten Gangs oder Fraktionen noch deren Mitglieder zu einer Ersetzung verpflichtet.


Regel 6:

Den Gangs sowie der verteidigenden Fraktion ist es nur dann erlaubt, die Mitglieder der durchführenden Gang nach dem Absolvieren der Gangmission zu bekämpfen, wenn sie im Moment der Abgabe Sichtkontakt hatten.


Regel 7:

Die Mitglieder einer Gang dürfen sich gegenseitig unterstützen. Verschiedene Gangs dürfen sich aber nicht untereinander gegen Mitglieder einer anderen Gang, einer neutralen, bösen oder guten Fraktion sowie gegen Zivilisten verbünden.


Regel 8:

Das Zuparken oder die anderweitige Versperrung von Abgabestellen der Gangmissionen mittels Boot, Fluggerät, Fahrzeug, etc., ist verboten.