|
|
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) |
Zeile 1: |
Zeile 1: |
− | Die Bösen Fraktionen auf Vio Reallife können in verschiedenen Beziehungen zueinander stehen.
| + | #WEITERLEITUNG [[Bündnis]] |
− | Diese auch "Diplomatie" genannten Verhältnisse zwischen den Fraktionen bestimmt deren Verhalten gegenüber einander. Die Diplomatien zu anderen Fraktionen können Leader mit dem Befehl: ''''"f_settings"''''einstellen. Eine Änderung in der Diplomatie ist erst gültig, wenn beide Fraktionen diese geändert haben.
| |
− | | |
− | ==Diplomatien==
| |
− | [[Datei:Diplomatie.png|gerahmt|rechts|Fenster für die Diplomatieeinstellungen]] | |
− | ===Krieg===
| |
− | Stehen zwei Fraktionen im Krieg zueinander, bekämpfen sie sich.
| |
− | Spieler der jeweiligen Fraktionen dürfen Spieler der anderen Fraktion angreifen und töten.
| |
− | Vorraussetzung dafür ist:
| |
− | * Der angreifende Spieler muss im Fraktionsskin sein.
| |
− | * Der angegriffene Spieler muss entweder sich im Fraktionsskin oder in einem seiner Fraktionsfahrzeuge befinden.<br>
| |
− | <br>
| |
− | In Kampfhandlungen zwischen verfeindeten Fraktionen sind alle Waffen erlaubt.
| |
− | | |
− | ===Frieden===
| |
− | Befinden sich zwei Fraktionen im Frieden, stehen sie neutral zueinander und bekämpfen sich nicht.
| |
− | | |
− | ===Handel===
| |
− | Fraktionen, die zueinander im Handel stehen führen beispielsweiße Waffenhandel untereinander aus.
| |
− | Im Handel befindliche Fraktionen dürfen sich auch unter gewissen Voraussetzungen verbünden.
| |
− | | |
− | ----
| |
− | ==Fraktionsregelwerk==
| |
− | [https://forum.vio-sa.com/index.php/Thread/63132-Fraktionsregeln/ Fraktionsregeln:]
| |
− | | |
− | =====2.2 Krieg=====
| |
− | * 2.2.1
| |
− | :- Es ist für Mitglieder von bösen Fraktionen erlaubt, auf Mitglieder verfeindeter böser Fraktionen zu schießen, wenn diese mit Fraktionsskin in ihren Privatfahrzeugen sitzen.
| |
− | | |
− | * 2.2.2
| |
− | :- Böse Fraktionen, die sich offiziell im Kriegszustand befinden, dürfen sich den Regeln entsprechen bekämpfen. In den Basen der bösen Fraktionen ist jedoch eine Bekämpfung nur aufgrund des Kriegszustands nicht erlaubt.
| |
− | | |
− | * 2.2.3
| |
− | :- Bei einer Basestürmung muss ein Mitglied der verteidigenden Fraktion zuvor per Telefonanruf oder TS informiert werden. Nur im TS muss die Ankündigung durch das Schließen des Chats innerhalb von 10 Minuten nach Erhalt der Ankündigung oder per Chatantwort bestätigt werden. Böse Fraktionen dürfen nur einmal am Tag die gleiche Fraktion stürmen, außer die Leaderschaften beider Fraktionen sind damit einverstanden. Eine Basestürmung gilt als beendet, wenn alle in der Base anwesenden Verteidiger gestorben sind, spätestens jedoch 15 Minuten nach Beginn der Stürmung.
| |
− | | |
− | * 2.2.4
| |
− | :- Die Base einer anderen bösen Fraktion darf entgegen 2.2.2 und 2.2.3 betreten werden, wenn eine außerhalb der Base begonnene oder fortgesetzte Kampfhandlung weitergeführt wird oder aus der jeweiligen Base geschossen wird. Dies zählt nicht als Basestürmung im Sinne der Regel 2.2.3. Es dürfen folglich nur die Spieler in der Base verfolgt und beschossen werden, die die Stürmung verursacht bzw. z. B. durch Beihilfe dazu beigetragen haben oder als Folge der Stürmung bzw. während der Stürmung Gewalt gegen die Eindringlinge angewendet haben.
| |
− | | |
− | ----
| |
− | | |
− | =====2.3 Bündnisse=====
| |
− | *2.3.1
| |
− | :- Mitglieder böser Fraktionen dürfen sich nicht mit Fraktionsfremden gegen eine andere böse Fraktion oder Beamte verbünden. (Ausnahme: Terroristen dürfen sich mit Mitgliedern einer weiteren bösen Fraktion gegen andere Fraktionen verbünden.)
| |
− | | |
− | * 2.3.2
| |
− | :- Am Freitag und Samstag zwischen 19:30 Uhr und 00:30 Uhr und am Sonntag zwischen 19:30 Uhr und 23:30 Uhr dürfen sich für die Aktionen: Bankrob; Waffentruck maximal 2 böse Fraktionen (welche sich im Status "Handel" befinden) verbünden.
| |
− | | |
− | * 2.3.3
| |
− | :- Am ersten Samstag eines jeden Monats kann ein Aktionstag der bösen Fraktionen stattfinden. Um diesen durchführen zu dürfen, muss spätestens am Vortag ein Beitrag im Forenbereich "Allgemein" mindestens einer bösen Fraktion unter Nennung des Datums, eines Aktionsleiters und der teilnehmenden bösen Fraktionen veröffentlicht werden. Ebenso muss auch das Adminteam mittels Ticketsystem spätestens am Vortag informiert werden. Am Aktionstag dürfen sich die teilnehmenden bösen Fraktionen von 18 bis 23 Uhr gegen Staatsfraktionen bei den Aktionen Wantedjagd, Bankraub, Waffentruck, Carrob, Dammsprengung und Stürmung von Staatsfraktionsbasen sowie bei von Mitgliedern der Terroristen durchgeführten Aktionen verbünden. Fraktionsregel 2.3.2 (Bündnisse zwischen zwei bösen Fraktionen) findet für den gesamten Tag keine Anwendung.
| |
− | | |
− | *2.3.4
| |
− | :- Das Bekämpfen sich im Krieg befindlicher böser Fraktionen zählt entgegen 2.3.1 nicht als Bündnis, auch wenn weitere Fraktionen bereits involviert sind.
| |
− | ----
| |